AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

Pro & Me GmbH
Lise-Meitner-Straße 41
10589 Berlin 

Tel: +49 (0)151 24094902
E-Mail: info@proandme.de

Eintragung im Handelsregister: Offenbach am Main

Registernummer: HRB 51892 

I. Allgemeines 

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse mit der Pro & Me GmbH , vertreten durch Lukas Heining. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden gelten nicht. Mit der Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen erkennt der Kunde der Pro & Me GmbH  („Kunde“) die Geltung dieser Geschäftsbedingungen an. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse mit dem Kunden, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich vereinbart. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das Leistungsangebot von Pro & Me GmbH  richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen. 

II. Vertragsabschluss und Rücktritt 

a. Angebote von Pro & Me GmbH  sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch die Bestätigung des Auftrags des Kunden durch Pro & Me GmbH  oder durch die Lieferung der bestellten Leistungen durch Pro & Me GmbH  ohne vorherige Bestätigung zustande.
 

b. Sollte Pro & Me GmbH  durch Umstände, die sie nicht selbst zu verantworten oder zu vertreten hat, an einer Leistung gehindert sein, insbesondere wegen nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Lieferanten oder Dritte, nicht rechtzeitiger Rückgabe von Mietgeräten durch den Vormieter, unzumutbaren Wetterverhältnissen oder wetterbedingten Ausfällen, ist Pro & Me GmbH  zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

c. Der Kunde ist, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf, zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet.
 

III. Leistungsumfang 


a. Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem der Leistungserbringung zugrunde liegenden Angebot von Pro & Me GmbH . Nachträgliche Veränderungen bedürfen der Schriftform. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt, werden Zusatz- und Fremdleistungen wie beispielsweise Reise- oder Spesenkosten gesondert vergütet (bei Reisen: Flug 2. Klasse, Bahnfahrt 2. Klasse, Auto: 0,40 Euro/km, Mietwagen: obere Mittelklasse, günstigstes 4 oder 5 Sterne Hotel in annehmbaren Umkreis zum Drehort, bei Spesen: Verpflegungskostenmehraufwendungen enstsprechend der Vorgaben des Bundesfinanzministerium, einsehbar auf dessen Website.) 

b. Sofern und soweit der Kunde keine Vorgaben für die Leistungserbringung (beispielsweise hinsichtlich Konzept, Design und/oder Technik) macht, ist Pro & Me GmbH  in der Umsetzung der Leistungserbringung frei.
 

c. Sämtliche Arbeiten werden grundsätzlich nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden ausgeführt. 


d. Wünscht der Kunde während oder nach der Leistungserbringung Änderungen über das Angebot hinaus, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann Pro & Me GmbH  eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. 

e. Die Leistungserbringung durch Pro & Me GmbH  beinhaltet weder eine rechtliche Beratung durch Pro & Me GmbH , noch nimmt Pro & Me GmbH  eine Prüfung der rechtlichen, insbesondere der wettbewerbs-, marken- und kennzeichenrechtlichen Zulässigkeit und Richtigkeit der Leistungen vor. 


f. Den Parteien ist bewusst, dass eine genaue Einhaltung der festgelegten Farben bei unterschiedlichen technischen Systemen nicht möglich ist, und dass auf elektronischen Geräten dargestellte Farben unterschiedlich wahrgenommen werden bzw. variieren. Abweichungen von dem vom Kunden freigegebenen Muster bzw. Original können daher nicht beanstandet werden. 


g. Pro & Me GmbH  ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise selbst oder durch mit Pro & Me GmbH  assoziierte Dritte zu erbringen bzw. erbringen zu lassen. 

IV. Mitwirkungspflichten des Kunden 

a. Jede der Parteien benennt für die Dauer der Umsetzung des Auftrags / Projekts einen Projektleiter. Die auf beiden Seiten gemäß den vertraglichen Regelungen notwendigen Maßnahmen zur Realisierung des Projekts werden zwischen den Projektleitern abgestimmt. Die jeweiligen Projektleiter sind binnen einer Frist von 10 Tagen nach Vertragsschluss der jeweils anderen Partei gegenüber zu benennen. Die Projektleiter überprüfen mindestens einmal die Woche gemeinsam den Projektfortschritt. Soweit Entscheidungen nicht auf der Ebene der Projektleiter gefällt werden können, werden sie in einem Projektausschuss gefällt. Dem Projektausschuss gehört ein Mitglied der Geschäftsleitung beider Parteien oder ein für dieses Verfahren entscheidungsbefugter Mitarbeiter der jeweiligen Partei an. Der Projektausschuss tritt jederzeit auf Wunsch eines der Projektleiter zusammen. Abstimmungen können auch telefonisch erfolgen. Alle Beschlüsse sollen schriftlich festgehalten und von den Mitgliedern des Projektausschusses abgenommen werden. 


b. Sobald Pro & Me GmbH  ein Konzept erstellt hat, das die vertraglichen Anforderungen des jeweiligen Vertrages erfüllt, wird der Kunde das Konzept in Textform freigeben. 

c. Alle Leistungen von Pro & Me GmbH  (insbesondere alle Entwürfe, Testversionen u.a.), aufgrund derer Folgeleistungen durch Pro & Me GmbH  zu erbringen oder bei Dritten zu beauftragen sind, sind vom Kunden unverzüglich nach Ablieferung zu überprüfen und binnen 3 Werktagen entweder zur weiteren Verwendung freizugeben oder zu reklamieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Freigabe noch eine Reklamation, so gilt die Freigabe als vom Kunden erteilt. 


d. Der Kunde wird die rechtliche, vor allem die wettbewerbs-, marken- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen selbst überprüfen bzw. durch Dritte überprüfen lassen. Pro & Me GmbH  veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden und in dessen Namen und Auftrag. Pro & Me GmbH  stellt dem Kunden die damit ggf. verbundenen Auslagen in Rechnung und haftet als Vermittler nicht für das Ergebnis einer etwaigen rechtlichen Prüfung. 


e. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Pro & Me GmbH  alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen, insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen, sofern diese keinen Teil des Leistungsumfanges darstellen, rechtzeitig, ggf. auf Anfrage unverzüglich in zur Verarbeitung geeigneter Form vorgelegt werden, Pro & Me GmbH  alle Informationen erteilt werden und Pro & Me GmbH  von allen für die Leistungserbringung erforderlichen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Leistungserbringung durch Pro & Me GmbH  bekannt werden. Pro & Me GmbH  ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Dienstleistung verfolgten Zweck zu erreichen. Die technische und inhaltliche Verantwortung für die gelieferten Inhalte liegt ausschließlich beim Kunden. Nur bei offenkundigen Fehlern ist Pro & Me GmbH  verpflichtet, den Kunden auf Mängel des Inhalts hinzuweisen. 

f. Sobald dem Kunden irgendwelche Umstände erkennbar werden, die eine vertragsgemäße Erfüllung des Auftrags in Frage stellen können, hat er Pro & Me GmbH  unverzüglich schriftlich über diese Umstände und etwaige von ihm zu erwägende Maßnahmen zu benachrichtigen. 

V. Leistungs-/Lieferfristen und -termine 

a. Leistungs-/Lieferfristen und -termine (Lieferzeit) sind nur verbindlich, sofern diese schriftlich vereinbart wurden. 


b. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus, dass der Auftrag vollständig geklärt ist, alle Genehmigungen erteilt sowie vom Kunden beizubringende Zahlungen, Sicherheiten sowie sonstige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung oder Beibringung von Daten und/oder Unterlagen, Bereitstellung von Informationen, Freigabe von Entwürfen oder Konzepten) termingemäß bei Pro & Me GmbH  eingegangen bzw. erbracht sind. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, sofern die vorstehenden Voraussetzungen nicht alle rechtzeitig erfüllt sind. 


c. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Testversionen etc. durch den Kunden ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Absendung an den Kunden bis zum Eingang seiner Stellungnahme gerechnet. 


d. Verlangt der Kunde nach der Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verändert sich die Lieferzeit entsprechend. 


e. Lieferverzögerungen aus Gründen, welche Pro & Me GmbH  nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Verschulden Dritter oder Eintritt sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb ihres Willens liegen), verlängert sich die Lieferzeit angemessen. 


f. Sollte Pro & Me GmbH  mit ihrer Leistung in Verzug kommen, ist der Kunde erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. 


g. Pro & Me GmbH  ist zu Teillieferungen berechtigt.
 


VI. Abnahme 


a. Pro & Me GmbH  macht dem Kunden die erbrachten Leistungen nach deren Fertigstellung auf einem Kundenserver zugänglich, sofern es sich um digitale Daten handelt. Der Kunde ist binnen einer Frist von 10 Werktagen, ab dem Zeitpunkt, zu dem Pro & Me GmbH  den Kunden über die Fertigstellung des jeweiligen Auftrags informiert hat, zur Abnahme verpflichtet, sofern die Fertigstellung dem freigegebenen Konzept entspricht. Der Kunde bestätigt die Abnahme schriftlich. 

b. Wird keine förmliche Abnahme verlangt oder kommt die von einer Partei verlangte Abnahme aus einem Umstand nicht zustande, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von Pro & Me GmbH  als abgenommen, sofern der Kunde die Leistung nutzt oder binnen zehn Tagen nach Erhalt der Leistung keine erheblichen Mängel in schriftlicher Form gegenüber Pro & Me GmbH  rügt. 


c. Nimmt der Kunde die ihm ordnungsgemäß angebotene Leistung ungerechtfertigt nicht ab (Annahmeverzug), ist Pro & Me GmbH  berechtigt, sämtliche Leistungen so abzurechnen, als wäre die Abnahme erfolgt.

 

VII. Preise und Zahlungsbedingungen 

a. Alle Miet- und Produktionspreise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kosten für Verpackung, Porto und Fracht werden gesondert berechnet. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. 


b. Pro & Me GmbH  behält sich das Eigentum und jegliche etwa zu übertragende Rechte an den erbrachten Leistungen bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung vor. 


c. Pro & Me GmbH  ist berechtigt, dem Kunden Teillieferungen aus allen Verträgen anteilig monatlich in Rechnung zu stellen. 


d. Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt oder kommt der Kunde mit der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks in Verzug, so wird die Gesamtforderung von Pro & Me GmbH  sofort fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. Pro & Me GmbH  ist in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. 

VIII. Zahlungsverzug 

a. Verzug tritt mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung.
 

b. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, ist Pro & Me GmbH  berechtigt, Leistungen bis zu einer vollständigen Zahlung einzustellen. 

c. Für jede Mahnung von Pro & Me GmbH  wird eine Mahnpauschale in Höhe von € 40,00 fällig. Zudem berechnet Pro & Me GmbH  vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. 


IX. Zurückbehaltung, Aufrechnung und Abtretung 

a. Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen / Gegenansprüchen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen / Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 

b. Die Abtretung von Rechten und /oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne die ausdrückliche Einwilligung von Pro & Me GmbH  ist ausgeschlossen. Davon unberührt ist die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Pflichten auf Unternehmen, die mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbunden sind. 

c. Pro & Me GmbH  kann Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit Zustimmung des Kunden jederzeit auf Dritte übertragen. 


X. Schadenersatz 

Eine Haftung von Pro & Me GmbH  ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen, soweit sie nur auf leichter Fahrlässigkeit beruht. Dies gilt nicht für den Fall der Verletzung einer Garantie oder vertragswesentlichen Pflicht. In einem solchen Fall ist die Haftung von Pro & Me GmbH  jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen voraussehbaren Schadens begrenzt. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie für Ansprüche auf Grund von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder bei zwingender gesetzlicher Haftung, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. 

XI. Haftung, Verjährung 

a. An Pro & Me GmbH  übergebene Gegenstände und Materialien werden von Pro & Me GmbH  grundsätzlich nicht versichert. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Kunde zu sorgen. Pro & Me GmbH  haftet für abhanden gekommene Gegenstände und Materialien des Kunden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
 

b. Die Haftung für die Wiederherstellung von vom Kunden angelieferter Daten wird der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wieder herzustellen, die auch bei regelmäßiger, unter Beachtung der üblichen Sorgfalt durchgeführten Datensicherung durch den Kunden verloren gegangen wären. 

c. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sachmängeln beträgt 12 Monate. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser Regelung unberührt. 


d. Die Verjährung hinsichtlich von Rechtsmängeln beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Dritter Ansprüche wegen Rechtsmängeln gegenüber dem Kunden geltend macht oder der Kunde von dem Rechtsmangel erfährt. Die diesbezügliche Verjährungsfrist beträgt 6 Monate. 


e. Im Übrigen verjähren Ansprüche des Kunden, die sich aus einer Pflichtverletzung durch Pro & Me GmbH  oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 

XII. Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen 

a. Das Rohmaterial (Footage) und alle Projektdateien einschl. zugehöriger Assets sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von Pro & Me GmbH . Wünscht der Kunde eine Herausgabe dieser Daten, insbesondere von offenen Projektdaten, ist mit der Herausgabe keine Rechteübertragung verbunden, es sei denn, dies ist anders vereinbart. Die Kosten für den Transfer der Daten und den Datenträger trägt der Kunde. Alle von Pro & Me GmbH  für die Produktion erstellten Rohdaten (Footage) sowie Rohdateien und Projektdateien werden von Pro & Me GmbH  mit angemessenem technischem Aufwand und ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Produktion, aufbewahrt. Eine Haftung für Datenverlust bei der Archivierung wird nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit übernommen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder bei Vertragsende vor Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet. 


b. Die vollständige Herausgabe der Rohdaten (Footage) inkl. aller zeitlich und örtlich unbegrenzten Rechte wird als Buy Out bezeichnet. Ein Buy Out wird, sofern nicht anders vereinbart, mit der doppelten Summe der Projektvergütung separat berechnet. Die Nutzung der Daten zu Referenzzwecken von Pro & Me GmbH  bleibt von der Herausgabe übriger Rechte unberührt. 

XIII. Freihaltung 

a. Der Kunde sichert Pro & Me GmbH  zu, dass er über sämtliche erforderliche Nutzungsrechte für von ihm angelieferte Bild-, Ton- und Videomaterialien einschließlich der Rechte zur Bearbeitung und Weiterlizenzierung verfügt und räumt Pro & Me GmbH  die zur Bearbeitung und Verwertung des Werkes erforderlichen Nutzungsrechte mit Vertragsschluss ein. 

b. Macht ein Dritter gegenüber Pro & Me GmbH  wegen einer vom Kunden gelieferten Leistung berechtigte Ansprüche aus Urheberrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten geltend, übernimmt der Kunde auf seine Kosten die Vertretung für Pro & Me GmbH  in jedem gegen diese geführten Rechtstreit und stellt Pro & Me GmbH  hinsichtlich derartiger Ansprüche frei. Dies gilt allerdings nur dann, wenn Pro & Me GmbH  den Kunden über entsprechende Anspruchsschreiben Dritter und Einzelheiten etwaiger Rechtstreite unverzüglich in Kenntnis setzt und wenn der Kunde von solchen Ansprüchen unterrichtet wird, bevor Rechtsmängelansprüche verjährt sind. 

XIV. Nutzungsrecht, Vervielfältigung und Lizenzfreigabe 


a. Sofern Pro & Me GmbH  für den Kunden erbrachten Leistungen rechtlich, insbesondere urheberrechtlich geschützt sind, liegen sämtliche Nutzungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte grundsätzlich bei Pro & Me GmbH , es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. 


b. Der Kunde ist nicht berechtigt Kopien (auch auszugsweise) von Werken von Pro & Me GmbH  selber oder durch Dritte erstellen zu lassen. Öffentliche Aufführung, Verleih und Vermietung (auch unentgeltlich) sind, sofern durch Pro & Me GmbH  nicht schriftlich genehmigt, untersagt. 

c. Der Kunde räumt Pro & Me GmbH  das Recht ein, auf die Vertragserzeugnisse in geeigneter Weise auf seine Firma hinzuweisen und / oder mit diesen für die eigenen Leistungen zu werben – bspw. in einem „Showreel“, einem Zusammenschnitt der Erzeugnisse zur Veröffentlichung auf der Firmenhomepage, im Abspann des Vertragserzeugnisses (soweit branchenüblich). 


d. Soweit dem Kunden von Pro & Me GmbH  ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für Leistungen eingeräumt worden ist oder Nutzungsberechtigungen aufgrund Kündigung enden, hat der Kunde nach Ablauf des Nutzungszeitraums alle Vervielfältigungsstücke, d.h. insbesondere Datenträger mit Werkdaten, Datenbanken und Dateien sowie alle evtl. vorhandenen schriftlichen Dokumentationen an Pro & Me GmbH  zurück zu geben oder zu vernichten und die Nutzung einzustellen. Der Kunde löscht ferner alle gespeicherten Werkdaten, Datenbanken und Dateien, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. 

XV. Gewährleistungsanspruch 


a. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Leistung und unter gleichzeitiger Übersendung derselben zu Prüfzwecken zu erheben. Die Rüge nicht offensichtlicher Mängel muss innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Leistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 


b. Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeitsschwankungen, Kontrastschwankungen oder Lautstärkeunterschiede begründen keinen Gewährleistungsanspruch. 


c. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich nach Wahl von Pro & Me GmbH  auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist Pro & Me GmbH  eine angemessene Frist einzuräumen. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Pro & Me GmbH  Mängelbeseitigungsarbeiten, Änderungen am Script oder sonstige Veränderungen des gelieferten oder bearbeiteten Materials vorgenommen hat bzw. vornehmen ließ. 


d. Sollten Mängel des gelieferten Materials entstehen, nachdem der Auftraggeber selbst von Pro & Me GmbH  zur Verfügung gestellte oder gelieferte Originaldateien verändert hat, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Dies gilt auch dann, wenn die Änderungen keinen direkten Zusammenhang mit dem entstandenen Mangel erkennen lassen. 

XVI. Zusatzleistungen 

Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Ebenso werden nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, Autorenkorrekturen oder aufgrund nicht fristgerechter Lieferung des Auftraggebers entstandene zusätzliche Arbeitsaufwände (soweit nicht im KVA erwähnt) dem Auftraggeber berechnet. 

XVII. Geheimhaltung und Datenschutz 

a. Die Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung der Zusammenarbeit und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. 

b. „Vertrauliche Informationen“ sind alle dem Kunden oder Pro & Me GmbH  zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen aus der und über die Sphäre der jeweils anderen Partei, insbesondere solche über Geschäftsvorgänge wie z.B. Druckunterlagen, Layouts, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Filmmaterial, Bilder, Videos, Speichermedien, interaktive Produkte und / oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien. Darüber hinaus sind vertrauliche Informationen jeder Partei solche, die ihrer Natur nach als vertraulich erkennbar sind. 

c. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt, veröffentlicht und / oder ausdrücklich zur Weitergabe freigegeben waren. 

d. Werden einer Vertragspartei vertrauliche Informationen von dritter Seite bekannt gemacht, hat sie die andere Vertragspartei hierüber schriftlich zu benachrichtigen. Die Vertragsparteien werden solche Informationen nicht ohne Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei verwerten. 

e. Soweit der Kunde Daten an Pro & Me GmbH  übermittelt, stellt der Kunde zuvor Sicherheitskopien hiervon her. Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung – auch für Ansprüche Dritter – für von ihm an Pro & Me GmbH  überlassene Daten. Pro & Me GmbH  übernimmt keine Haftung für den Fall eines Datenverlustes. Der Transport geht insoweit zu Lasten des Kunden. 

f. Pro & Me GmbH  gewährleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit der eingestellten Daten und beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz in Deutschland, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung sowie das Bundesdatenschutzgesetz. 

XVIII. Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort 

a. Erfüllungsort für alle Verträge ist der Geschäftssitz von Pro & Me GmbH . Der Gerichtsstand ist Offenbach am Main, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Abweichend hiervon kann Pro & Me GmbH  auch am Gerichtsstand des Kunden klagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist hiervon nicht berührt.
 

b. Für die auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts. 


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